Rechtsgebiete / Strafrecht

Anwaltskanzlei McCready im Augsburger Univiertel

 

Ich vertrete Sie in allen Strafrechtsangelegenheiten!

Dazu zählen zum Beispiel Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Eigentumsstrafrecht etc. Wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, benötigen Sie fast immer anwaltlichen Beistand.

Auch wenn Sie nur befürchten, eine strafbare Handlung begangen zu haben, ist es ratsam, so schnell wie möglich eine anwaltliche Beratung aufzusuchen.

Aus Unsicherheit, Angst oder Unwissenheit werden bereits in diesem Stadium häufig gravierende Fehler begangen, die später nur noch schwer zu beheben sind. Meistens ist es wenig sinnvoll, sich ohne Akteneinsicht frühzeitig zum Tatvorwurf zu äußern.

Sie wissen vielleicht nicht, dass Sie ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht haben, und dass Sie sich nicht verdächtig machen, wenn Sie die Aussage verweigern.

Je früher die anwaltliche Beratung beginnt, desto nachhaltiger kann sie das Verfahren beeinflussen. Selbstverständlich werde ich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für Sie tätig, möglicherweise erst im Revisionsverfahren oder in der Strafvollstreckung.

gesetzesbuch

Was ich für Sie in Strafrechtsangelegenheiten tun kann?

 

  • Sie bei drohender Strafverfolgung beraten und ggf. geeignete Schritte einleiten.
  • Mit Ihnen über Ihr Aussageverhalten sprechen und ggf. eine Einlassung für Sie abgeben oder Sie bei Vernehmungen begleiten.
  • Sie nach einer Festnahme in der Polizei- oder Untersuchungshaft aufsuchen und beraten
  • Für Sie Haftprüfungsanträge stellen oder auf eine Haftverschonung, z.B. durch Kautionszahlungen o. Ä., hinwirken.
  • Sie bei bestehendem Haftbefehl über die Konsequenzen eines Sich-Stellens beraten und ggf. hierbei begleiten.
  • Mit Ihnen die Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs erörtern und in die Wege leiten.
  • Strafmildernde Umstände mit Ihnen besprechen.
  • Auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens hinwirken oder eine frühe Absprache treffen.
  • Gegen eine Anklage Stellung nehmen.
  • Sie in der Hauptverhandlung vertreten und dort u.a. Zeugen und Zeuginnen befragen,
  • Beweisanträge oder andere Anträge stellen, ggf. Deals aushandeln, auf eine Strafaussetzung zur Bewährung hinwirken.
  • Für Sie Berufung oder Revision einlegen und Sie in diesen Instanzen vertreten, wenn es sinnvoll ist.
  • Sie gegen bestimmte Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, o. Ä. verteidigen.
  • Sie in der Strafvollstreckung vertreten.
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Pflichtverteidigung

Im Strafrecht gibt es kein Armenrecht, keine Prozesskostenhilfe für den Beschuldigten. Das Gesetz unterscheidet im Strafrecht zwischen einer notwendigen und nicht notwendigen Verteidigung.

Im Falle einer nicht notwendigen Verteidigung wird Ihnen das Gericht keinen Verteidiger beiordnen. Sie müssen einen Verteidiger selbst beauftragen und bezahlen.

Im Falle einer notwendigen Verteidigung wird Ihnen das Gericht einen Verteidiger beiordnen. Eine notwendige Verteidigung liegt beispielsweise vor, wenn Ihnen eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr – auch unter Berücksichtigung eines möglichen Bewährungswiderrufs – droht, wenn Sie in Haft genommen werden oder wenn Sie sich in anderer Sache bereits drei Monate in Freiheitsentzug befinden.

Liegen die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vor, ist Ihnen bereits für die erste Vernehmung ein Pflichtverteidiger beizuordnen. Sie werden von der Polizei über dieses Recht belehrt werden, Ihnen wird jedoch auch erklärt werden, dass Sie auf dieses Recht, einen Verteidiger zur Vernehmung hinzuzuziehen, verzichten können. Ich rate Ihnen von diesem Verzicht dringendst ab. Ich bin gerne bereit, Sie zur polizeilichen Vernehmung zu begleiten und möglichst frühzeitig mit Ihrer Verteidigung zu beginnen.

Sollte die Polizei noch nicht an Sie herangetreten sein oder befindet sich Ihr Verfahren bereits bei Gericht, werden Sie vom Gericht unter Fristsetzung aufgefordert, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen, der Ihnen beigeordnet werden soll. Benennen Sie keinen Verteidiger innerhalb dieser Frist, wird Ihnen das Gericht einen Verteidiger beiordnen, auch gegen Ihren Willen.

Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden Ihnen in der Gerichtskostenrechnung berechnet werden.

Rechtsanwältin Cornelia McCready übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen gerne Ihre Pflichtverteidigung.

Eigentumsdelikte

Unsere Gesellschaft wird von Konsumzwängen geprägt. Mit der Werbung werden Begehrlichkeiten geweckt und Unnötiges als Erforderliches vorgetäuscht. Es ist nicht schwer, diesen Verblendungen zu unterliegen und auf die schiefe Bahn zu geraten.

Auch Bagatelldelikte wie Ladendiebstahl und Schwarzfahren (Leistungserschleichung) können zu strafrechtlich erheblichen Konsequenzen wie Freiheitsstrafen und Bewährungswiderruf führen.

Als Ihre Rechtsanwältin werde ich Sie bei sämtlichen Eigentumsdelikten wie Diebstahl, Einbruch, Unterschlagung, Betrug, Leistungserschleichung u. a. kompetent verteidigen.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

Die Besonderheit des Betäubungsmittelstrafrechts (BtMG) liegt darin, dass es sich nicht nur um Kriminalität handelt, sondern dass meist eine schwerwiegende psychische Erkrankung Auslöser dieser Straftaten ist. Durch den an sich straffreien Konsum der Betäubungsmittel wird die Suchterkrankung weiter verstärkt. Weitere Straftaten – Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und die sogenannte Beschaffungskriminalität – sind die Folge. Der Betroffene befindet sich in einer Teufelsspirale zwischen Erkrankung und strafbarer Handlung.

Strafmilderungsgrund bei der Mithilfe zur Aufklärung von Straftaten.

Gefahren birgt auch § 31 BtMG – ein gesetzlich verankerter Strafmilderungsgrund bei der Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten im Betäubungsmittelbereich. Mancher vom Zugriff der Polizei Betroffene glaubt aus Angst vor Untersuchungshaft, je mehr er aussage, desto besser für ihn. Mit jeder Aussage belastet er sich jedoch auch selbst.

Die Voraussetzungen des § 31 BtMG erfüllen nur wahre und vollständige Aussagen. Sowohl unvollständige als auch unwahre Aussagen haben weitere strafrechtliche Konsequenzen, nämlich ein neues Strafverfahren, sei es wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage oder einem weiteren Betäubungsmitteldelikt. Die zunächst erreichte Milderung ist dann vertan.

Ab der ersten Vernehmung den richtigen Rechtsanwalt.

Bereits bei der ersten Vernehmung ist die Anwesenheit eines Verteidigers wichtig, damit Sie Ihre Rechte bestmöglich wahrnehmen können. Rechtsanwältin Cornelia McCready begleitet Sie sachkundig durch das Ermittlungsverfahren und hilft Ihnen, im Strafverfahren das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Auch als Zeugenbeistand steht Ihnen Rechtsanwältin Cornelia McCready zur Seite. Ein Zeuge ist, anders als ein Angeklagter, zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Die Belehrung nach § 55 StPO, sich nicht selbst belasten zu müssen, wird von einem Zeugen oft nicht richtig verstanden.

Ich werde Sie vor und während der Zeugenvernehmung kompetent beraten. Im Betäubungsmittelrecht gibt es die Besonderheit „Therapie statt Strafe“. Gesetzliche Grundlagen sind § 35 BtMG und § 64 StGB.

Gewaltdelikte

Durch Fernsehen, Kino und Computerspiele sind wir einer ständigen Reizüberflutung ausgesetzt. Die Gewalt nimmt in den Medien überhand, der Held schlägt sich durchs Leben. Es wird teilweise sogar suggeriert, Gewalt sei ein adäquates Mittel zur Konfliktlösung. Leider schleicht sich die Gewalt immer mehr in unseren Alltag. Frustration, Ärger und vermeintliche Provokationen, Beleidigungen führen, oft unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen, zu unüberlegten Handlungen, die in Körperverletzungen, Sachbeschädigung (eigentlich ein Bagatelldelikt) u.a. enden.

Schnell gerät eine Situation außer Kontrolle, die Beteiligung an einer Schlägerei kann unbedachte Folgen haben. In manchen Fällen ist es schwer, Täter und Opfer auseinanderzuhalten. Rechtsanwältin Cornelia McCready verteidigt Sie in allen Bereichen, die zu den Gewaltdelikten zählen (Köperverletzung, schwere Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, schwere sexuelle Nötigung, Menschenraub, Geiselnahme) kompetent und umsichtig. 

Ich stehe Ihnen auch zur Seite, wenn Sie Opfer eines solchen Gewaltdeliktes geworden sind und werde Ihre Rechte wirksam, beispielsweise im Rahmen einer Nebenklage, vertreten.

Jugendstrafrecht

Junge Menschen durchleben insbesondere mit der Pubertät eine sehr schwierige Lebensphase. Leicht kann es zu Grenzüberschreitungen mit strafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Im Jugendstrafrecht ist nicht so sehr die Schuld ausschlaggebender Strafzumessungsgrund. Mit dem Erziehungsgedanken wird versucht, den Jugendlichen oder Heranwachsenden auf den rechten Weg zu bringen.

Im Jugendstrafrecht kommen andere Sanktionen zur Anwendung als im Erwachsenenstrafrecht, da das Jugendstrafrecht dem Erziehungsgedanken verpflichtet ist. Jugendstrafe ist erst die letzte Konsequenz, hierzu müssen schädliche Neigungen oder die schwere der Schuld bejaht werden.

Ein Großteil der Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende kann mit Erziehungsmaßregeln (Verwarnung, Hilfsdienste, soziale Trainingskurse etc.) oder Zuchtmitteln (verschiedene Auflagen, Wochenend- oder Dauerarrest bis zu 4 Wochen) abgeschlossen werden. Diese zählen nicht zu den Vorstrafen und werden nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen.

Eine weitere wichtige Besonderheit im Jugendstrafverfahren ist die Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren. Mit ihren Vorschlägen zur Ahndung und ihrer Hilfe mit pädagogischen Maßnahmen ist sie wichtiger Partner im Jugendstrafverfahren.

Als Eltern Minderjähriger haben Sie das Recht, von einer Festnahme Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes informiert zu werden und bei einer Vernehmung anwesend zu sein.

Rechtsanwältin Cornelia McCready ist seit 1988 im Jugendstrafrecht tätig und begleitet Jugendliche, Heranwachsende und auch die Eltern sachverständig und verständnisvoll durch das Ermittlungsverfahren und das Gerichtsverfahren. Sie wird mit Ihnen zusammen die für Sie beste Lösung finden.

Kapitaldelikte

Die Unterschiede zwischen Köperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord, zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag / Mord sowie zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz sind fließend und schwer auseinander zu halten, jedoch tatsächlich von größter Bedeutung. Strafrechtliche Konsequenzen beginnen in der Regel bei einer Bewährungsstrafe und enden bei lebenslanger Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung.

Auch ist kaum in einem anderen Bereich die Gefahr, zu Unrecht beschuldigt zu werden, gleich groß. Ich werde Sie mit meiner langjährigen Erfahrung fachkundig verteidigen, um Ihre Rechte zu wahren.

Opferschutz – Zeugenbeistand und Nebenklagevertretung.

Als Opfer einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, sich auf unterschiedliche Weise anwaltlich vertreten zu lassen. Sie können eine Anwältin als Zeugenbeistand nur für Ihre Vernehmung bei Gericht beauftragen oder die Zulassung der Nebenklage beantragen.

Zeugenbeistand:

Als Opfer einer Straftat können Sie zur Vernehmung bei Gericht eine Anwältin mitnehmen, die sie unterstützt und berät. Zum Beispiel, wenn Ihnen Fragen gestellt werden, die nicht gestellt werden dürfen, wenn versucht wird, in unzulässiger Weise Ihre Intimsphäre offenzulegen, wenn Ihnen Fragen gestellt werden, die Sie überhaupt nicht beantworten müssen.

Nebenklagevertretung:

Als Opfer einer Straftat können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkläger auftreten. Vertreten durch eine Anwältin haben Sie das Recht auf Akteneinsicht in die Strafakte, das Recht, während des gesamten Prozesses anwesend zu sein, das Recht, über Ihre Anwältin Fragen und Beweisanträge zu stellen und ein Schlussplädoyer zu halten.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.

Die gesetzlichen Vorschriften im Wirtschaftsleben sind unüberschaubar geworden, das Steuerrecht ist ein undurchsichtiger Paragraphendschungel. Schnell ist man einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt, ohne dass man sich bewusst ist, falsch gehandelt zu haben. Leichtfertigkeit ist strafbar.

Ich werde Sie in Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafsachen kompetent und umfassend verteidigen.

Anwaltskanzlei Cornelia McCready
Ihre Rechtsanwältin in Augsburg